Übersicht über die Firmenversicherungen
Ein zweiter großer Bereich neben den Privatversicherungen sind die Firmenversicherungen. Hier haben Selbstständige und Unternehmer die Möglichkeit, sich gegen verschiedene Risiken abzusichern. Zu den Firmenversicherungen gehören zum Beispiel die Berufshaftpflichtversicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung, die Betriebsrechtsschutzversicherung, aber auch einige Versicherungen aus dem Privatbereich, die der Unternehmer sicherlich benötigt, wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Krankenversicherung. Zu den klassischen Firmenversicherung zählt in erster Linie auch die Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist für bestimmte Berufsgruppen sogar gesetzlich vorgeschrieben, um den Versicherten vor den finanziellen Folgen einer falschen Beratung oder eines sonstigen Fehlers zu schützen. Vorgeschrieben ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel für Architekten, Versicherungsmakler und Notare. Abgesichert werden im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Vermögensschäden, die dem Geschädigten durch den Versicherten direkt entstanden sind. Da sich solche Fehler des Versicherten finanziell unter Umständen in einem großen Maße auswirken können, sollte die Versicherungssumme in ausreichender Höhe gewählt werden und mindestens zwei Millionen Euro betragen. Häufige Schadensfälle sind beispielsweise durch eine falsche oder fehlerhafte Beratung eines Versicherungsmaklers entstanden, aber auch durch eine fehlerhafte Berechnung eines Architekten oder eine unzureichende Vermögensberatung eines Anlageberaters. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt dann im Folgenden den entstandenen Schaden, sofern dieser vom Geschädigten eindeutig nachzuweisen ist. Ebenso wichtig wie die Firmenversicherung ist für Unternehmer auch eine Autoversicherung, z.B. wenn das Unternehmen über Firmenwagen verfügt.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die zweite klassische Firmenversicherung ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie bietet eine ähnliche Absicherung wie die Berufshaftpflichtversicherung, deckt aber in erster Linie direkt entstandene Personen- und Sachschäden ab, und wird nicht so sehr bei Vermögensschäden angewandt.
Für jeden Selbstständigen bzw. Unternehmer ist der Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung. nahezu unerlässlich, da schon kleinste Fehler des Unternehmers oder eines Mitarbeiters unter Umständen existenzbedrohliche Folgen für den Betrieb haben können.
Abgesichert sind alle Fehler, die dem Unternehmer oder Mitarbeiter in Zusammenhang mit der Arbeit im Betrieb passieren, und durch die andere Sachen oder Personen zu Schaden kommen.
Auch hier sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro gewählt wird, weil leider auch in diesem Versicherungsbereich ein sehr hohes Schadensmaß möglich ist, wenn zum Beispiel Personen verletzt oder sogar im schlimmsten Fall getötet werden.
Vom Versicherten verursachte Schäden ziehen nicht immer nur materielle Konsequenzen in Form von Geldzahlungen nach sich, sondern können auch unangenehme rechtliche Folgen haben. Von daher sollte jeder Selbstständige auch über den Abschluss einer Gewerbe bzw. Unternehmerrechtsschutzversicherung nachdenken.
Diese Versicherung erfüllt den selbe Aufgabe wie die private Rechtsschutzversicherung, ist allerdings nur für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit und deren Konsequenzen "verantwortlich".
Die Unternehmerrechtsschutzversicherung tritt also bei Rechtsstreitigkeiten ein, die eine anwaltliche Beratung oder ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen, ganz gleich ob der Streitfall vom Versicherten oder einer anderen Person ausgeht. Übernommen werden alle Anwaltsgebühren, Sachverständigenkosten und die Kosten von Gerichtsverfahren, falls diese aus Sicht des Versicherten ein gewisses Maß an Erfolgsaussichten versprechen.
Krankenversicherung
Neben diesen klassischen Gewerbeversicherung darf der Unternehmer als selbstständige Person auch einige weitere Versicherung nicht "vergessen", die in erster Linie zwar aus dem privaten Bereich stammen, aber der Unternehmer an sich ist natürlich neben der Funktion als Geschäftsinhaber auch noch eine Privatperson. Hier ist sicherlich in erster Linie die Krankenversicherung zu nennen. Grundsätzlich haben Selbstständige die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu versichern. Was jeweils die bessere Alternative ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass die private Krankenversicherung einen deutlichen Leistungsvorteil hat, und für Einzelpersonen auch meistens günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung ist. Kommen Frau und Kinder "ins Spiel" wird die gesetzliche Krankenversicherung allerdings durch die Variante der Familienversicherung oftmals günstiger im Vergleich zur privaten Krankenversicherung. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine beinahe zwingend notwendige Versicherungsart für den Selbstständigen dar. Gerade weil man selbstständig ist, arbeitet man oftmals 12 Stunden am Tag und weitaus mehr, was natürlich auf Dauer negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat und nicht selten bleibende Folgeschäden nach sich zieht. Diese gesundheitlichen Schäden führen oftmals sogar dazu, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Da die gesetzliche Absicherung nur sehr spärlich ist, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall zusätzlich noch vorhanden sein.