Altersvorsorge für Firmeninhaber / Rürup-Rente
Da Unternehmer, Selbstständige und Firmeninhaber nicht pflichtgemäß Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, ist es für diese Personen noch wichtiger als für Angestellte, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Grundsätzlich gibt es hier die Möglichkeit, dieses vollständig in Eigenregie zu betreiben, oder staatliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Von den Produkten her stehen dem Kunden auch als Selbstständiger zahlreiche Alternativen zur Verfügung, wie beispielsweise die Private Rentenversicherung, eine Kapitallebensversicherung, ein Banksparplan oder ein Investmentfondssparplan. Wer sich die möglichen staatlichen Vergünstigungen nicht entgehen lassen möchte, kann als Selbstständiger auch einen Vertrag abschließen, der durch die so genannte Rürup-Rente gefördert wird. Was für die Angestellten die Riester-Rente, ist für die Unternehmer in erster Linie die Rürup-Rente. Es handelt sich dabei um eine steuerliche Begünstigung von Beiträgen, die zur Altersvorsorge genutzt werden.
Beiträge sind als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer absetzbar
Diese Beiträge sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzbar. Zu diesen Voraussetzungen gehört beispielsweise, dass der abgeschlossene Vertrag lediglich vorsieht, dass man eine monatliche Rentenzahlung erhält. Ein Kapitalwahlrecht darf nicht vorhanden sein. Aus diesem Grunde kommt eine Kapitallebensversicherung zum Beispiel nicht für eine Förderung innerhalb der Riester-Rente in Frage, da der Kunde dort auf jeden Fall eine Kapitalauszahlung in einer Summe erhält. Ferner darf die Rentenzahlung nicht beginnen, bevor der Kunde sein 60. Lebensjahr vollendet hat. Wird der Vertrag ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen, muss sogar das 62. Lebensjahr vollendet sein. Eine weitere Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist es, dass die Ansprüche aus dem Anlageprodukt nicht vererbbar und nicht beleihbar sind. Auf diese Art haben Sie noch etwas für Ihr Alter getan. Denn wenn Sie erst einmal Rentner sind, dann können Sie eine gute Rente bekommen und sich dann an den schönen Dingen des Lebens erfreuen, beispielsweise an Browsergames.
Die Rürup-Rente
Der steuerlich absetzbare Betrag ist gestaffelt und begann im Jahre 2005 mit Einführung der Rürup-Rente mit einem Satz von 60 Prozent. Bis zum Jahre 2025 sollen 100 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar sein, allerdings nur bis zu einem Gesamtbetrag von jährlich 20.000 Euro (bei Verheirateten 40.000 Euro). Aktuell liegt der absetzbare Anteil im Jahre 2008 bei 66 Prozent. Das bedeutet konkret, ein Kunde, der beispielsweise jährlich einen Betrag von 2.400 Euro in einen Altersvorsorge-Vertrag einzahlt, kann 66 Prozent dieses Gesamtbetrages (also 1.584 Euro) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Zur Zeit müssen Rentenleistungen im Rahmen der Rürup-Rente zur Hälfte versteuert werden. Dieser Satz soll allerdings bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent steigen, sodass die Rentenzahlungen dann voll steuerpflichtig sind, was den Anreiz zur Rürup-Rente natürlich deutlich mindert. Grundsätzlich gibt es ohnehin bestimmte Vor- und Nachteile, die man berücksichtigen sollte, wenn man sich für oder gegen die Rürup-Rente entscheiden möchte. Zu den Vorteilen gehört neben den steuerlich begrenzt absetzbaren Beiträgen auch die Tatsache, dass das Kapital nicht für die Bewilligung von Arbeitslosengeld II auf das vorhandene Vermögen angerechnet wird. Zudem können Rürup-Verträge auch nicht gepfändet werden. Zu den Nachteilen zählt eindeutig, dass die Beiträge nicht voll steuerlich absetzbar sind, die Renten ab 2040 voll steuerpflichtig sind und eine Kündigung (also eine vorzeitige Verfügung) des angesparten Guthabens ist ebenfalls nicht möglich. Da die Verträge auch nicht beliehen werden dürfen, kann man also selbst in Notfällen nichts mit dem angesparten Kapital "anfangen". Lediglich die Aussetzung der Beiträge ist möglich. Damit zählen Produkte im Rahmen der Rürup-Rente sicherlich zu den unflexibelsten Finanzprodukten überhaupt. Ein weiterer großer Nachteil ist, dass das gesamte bisher angesparte Kapital verfällt, falls der Einzahler vor Renteneintritt versterben sollte. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde nach Beginn der Rentenzahlung verstirbt, denn es gibt keine Rentengarantiezeit.
Private- und fondsgebundene Rentenversicherung und Investmentfondssparverträge
Zu den Sparformen, die innerhalb der Rürup-Rente als förderungswürdig angesehen werden, zählen die "klassische" private Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung und mittlerweile auch bestimmte Investmentfondssparverträge, die ein Kapitalwahlrecht ausschließen. Insgesamt sollte man sich also als Selbstständiger gut überlegen, ob die Vorteile der Rürup-Rente wirklich so groß sind, dass man die Nachteile in Kauf nehmen kann. Eine private Rentenvorsorge, auf welche Art und Weise auch immer, sollte man allerdings als Unternehmer in jedem Fall durchführen, weil man ansonsten unter Umständen im Alter auf Sozialhilfe angewiesen ist.