Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Art der Firmenversicherungen, die für bestimmte Berufsgruppen besonders sinnvoll sein kann. Während die Betriebshaftpflichtversicherung die Grundlage für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer bildet, ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Erweiterung dieser Versicherungsart, die besonders für Berufe sinnvoll ist, in der eine beratenden Tätigkeit im Vordergrund steht. Anwälte, Versicherungsmakler und Architekten müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung haben, da man vor allem den Geschädigten dafür schützen will, aufgrund evtl. Zahlungsunfähigkeit der Schadensverursacher nicht an das ihnen zustehende Geld zu kommen. Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung nur dann sinnvoll, wenn durch die berufliche Tätigkeit anderen Personen ein Vermögensschaden entstehen kann, wie beispielsweise entgangener Gewinn oder entstandene Verluste.
Berufshaftpflichtversicherung für Personen die in beratenden Berufen tätig sind
Da die Berufshaftpflichtversicherung wie bereits kurz erwähnt besonders für Personen sinnvoll ist, welche in beratenden Berufen tätig sind, wird diese insbesondere von Architekten, Vermögensberatern, Versicherungsmaklern, Ärzten und Anwälten genutzt. Auch wenn diese durch Fehler eher selten einen Sach- oder Personenschaden anrichten können, kann auch durch einen Vermögensschaden eine nicht unerhebliche Schadenssumme zu Stande kommen. Bereits ein kleiner Fehler in der Beratung, und sei es beispielsweise nur ein falsches Wort im Rahmen eines notariell beurkundeten Vertrages, kann bereits erhebliche Konsequenzen für den Geschädigten nach sich ziehen. Folgende Beispiele sind charakteristisch für die Inanspruchnahme der Berufshaftpflichtversicherung. Der Notar Dr. Müller hat gerade für einen Mandanten einen Kaufvertrag über eine Immobilie verfasst. Die Eckdaten sollten so sein, dass der Käufer das Objekt zu einem Preis, von 150.000 Euro erwerben kann. Aufgrund eines Fehlers der Schreibkraft, den auch der Notar nicht bemerkt, steht nun allerdings im Kaufvertrag ein Preis von 120.000 Euro. Da auch Käufer und Verkäufer dieser Fehler zunächst nicht auffällt, wird der Vertrag unterschrieben und ist rechtskräftig. Später wird der Fehler bemerkt, der Käufer besteht auf dem Betrag von 120.000 Euro und behauptet, dieser wäre von Anfang an vereinbart gewesen. Da nun Aussage gegen Aussage steht, wird der gültige Vertrag als einziges Beweismittel anerkannt und die Summe von 120.000 Euro ist zu zahlen. Daraufhin fordert der Verkäufer vom Notar Schadenersatz von 30.000 Euro, da er diesen Betrag aufgrund des Fehlers der Schreibkraft weniger bekommen hat. Dr. Müller teilt den Sachverhalt seiner Berufshaftpflichtversicherung mit, und diese übernimmt den entstandenen Schaden von 30.000 Euro.
Beispiel zur Berufshaftpflichtversicherung
Herr Derksen ist als freier Vermögensberater und Versicherungsmakler tätig und hat gerade einen Beratungstermin mit der sehr kritischen Kundin Frau Müller-Meier. Diese möchte zum ersten Mal ihr Kapital etwas spekulativer anlegen und möchte daher von Herrn Derksen einen Anlagetipp haben. Dieser empfiehlt ihr, Aktien aus einem bestimmten Bereich zu erwerben. Allerdings vergisst Herr Derksen, die Beratung zu dokumentieren. Nachdem die von Frau Müller-Meier gekauften Aktien Monate später einen drastischen Kursverlust verzeichnen, möchte die Kundin diesen Kursverlust von Herrn Derksen ersetzt haben, da er sie nicht auf das erhöhte Risiko hingewiesen habe. Da die Dokumentation der Anlageberatung inzwischen Pflicht ist und Herr Derksen diese nicht ausgefüllt hat, bekommt Frau Müller-Meier Recht und Herr Derksen muss den Kursverlust finanziell ausgleichen. Er nimmt dafür seine Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch. Diese Versicherung muss ebenfalls der Internist Dr. Haus in Anspruch nehmen. Er hatte vor einigen Wochen bei seinem Patienten eine Mandelentzündung diagnostiziert. Um dieser entgegen zu wirken, hat Dr. Haus dem Patienten ein Antibiotikum in Form von Penicillin verschrieben. Dabei hat er leider nicht berücksichtigt, was allerdings anhand der Patientenakte zu erkennen war, dass bei dem Patienten eine Unverträglichkeit gegen Penicillin besteht. Dieser litt im Folgenden an starken Nebenwirkungen und musste sogar ins Krankenhaus, damit diese behandelt werden können. Auch hier liegt natürlich ein Fehler des Versicherten Dr. Haus vor, sodass auch hier die Berufshaftpflichtversicherung eintritt und den entstandenen Schaden finanziell regulieren muss. Insgesamt kann man an den gezeigten Beispielen erkennen, dass ein Schadensfall im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung sehr schnell passieren kann, weshalb der Abschluss dieser Versicherung für die meisten Selbstständigen in beratenden Berufen sinnvoll ist.