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Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Unternehmer

Während es spezielle Versicherungen nur für Unternehmer und Selbstständige gilt, wie beispielsweise die Betriebshaftpflicht- oder die Berufshaftpflichtversicherung, gibt es noch weitere Versicherungen aus dem privaten Bereich, die auch für Selbstständige interessant sein dürften. Dazu gehört zum Beispiel die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die einen Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt, die natürlich auch für Unternehmer eine sehr sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung darstellt. Zwar ist jeder Bürger vom Gesetz her hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeit versichert, aber zum einen ist dieser Schutz von den Leistungen her nur sehr dürftig, zum anderen gibt es auch noch einen Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung hinsichtlich des Leistungsfalles an sich. Während man bei der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bereits bei Berufsunfähigkeit die vereinbarte Leistung erhält, geschieht das bei der gesetzlichen Versicherung erst bei Erwerbsunfähigkeit. Der Unterschied besteht darin, dass man bei Berufsunfähigkeit zwar in seinem eigenen Beruf nicht mehr tätig sein kann, aber dennoch im Stande ist, leichtere Tätigkeiten aus einem anderen Berufsbereich durchzuführen. Da man gerade als Selbstständiger oftmals sehr spezialisiert ist und mitunter schwierig in einem anderen Berufsfeld arbeiten kann, ist daher der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung um so wichtiger.

Verzicht auf das abstrakte Weisungsrecht

Wenn man vor der Entscheidung steht, welchen Anbieter von Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen man wählen soll, gilt es neben dem Beitrag vor allem ein Kriterium zu beachten, nämlich den Verzicht des Versicherers auf das so genannte abstrakte Weisungsrecht. Man sollte ausschließlich Versicherungsgesellschaften auswählen, die auf dieses Weisungsrecht auch verzichten. Der Verzicht auf das abstrakte Weisungsrecht bedeutet, dass die Versicherung eben nicht darauf besteht, dass der Versicherte bei Berufsunfähigkeit eine leichtere Tätigkeit in einem anderen Beruf aufnimmt, sondern die Berufsunfähigkeit praktisch mit der Erwerbsunfähigkeit gleichsetzt. Würde die Versicherung nicht auf dieses Weisungsrecht verzichten, könnte sie dem Versicherten so lange vorschreiben, sich eine andere Tätigkeit zu suchen, bis er absolut keine Tätigkeit mehr findet, die er ausführen kann, und so etwas kann sich über sehr viele Jahre hinziehen. Ist einmal die Berufsunfähigkeit seitens der Versicherung akzeptiert, kann die Leistung in Form der Berufsunfähigkeitsrente erfolgen. Die Höhe der Rente kann man selber bei Abschluss des Versicherungsvertrages bestimmen. Wie hoch die passende Berufsunfähigkeitsrente sein muss, hängt natürlich individuell vom Einkommen des Versicherten und zudem auch davon, ob noch andere Absicherungen in der Hinsicht bestehen. Die Höhe der vollen gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt ca. ein Drittel des bisherigen Bruttogehaltes, also im Grunde eigentlich ein "Witz", denn wie soll man zukünftig von ca. 700 Euro leben, wenn man bisher einen Verdienst von 2.000 Euro hatte ? Wenn also ansonsten keine private Absicherung besteht, sollte die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente mindestens diese Lücke schließen, wobei die gesetzlichen Bestimmungen wie bereits erwähnt strenger sind. Daher sollte man sicherheitshalber davon ausgehen, dass man gar keine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt und daher die Höhe der privaten Rente so wählen, dass sie dem bisherigen Einkommen entspricht.

Die dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn man sich überlegt, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente sein muss, ist es zudem ein wichtiger Aspekt, die Inflation zu berücksichtigen, denn 100 Euro haben in 10 Jahren durchschnittlich nur noch einen Wert von 70-80 Euro. Daher bieten viele Versicherungsunternehmen auch die so genannte dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung an. Dort werden die Beiträge und somit auch die Auszahlung der Rente der Inflation angepasst, sodass bei der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente kein Wertverlust vorhanden ist. Grundsätzlich ist zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Unternehmer noch zu sagen, dass man auf jeden Fall so früh wie möglich beginnen sollte, Beiträge in diese wichtige Versicherung einzuzahlen, denn mit jedem Lebensjahr steigt der Beitrag überproportional zur späteren Rentenzahlung an. Ab einem gewissen Alter wird der Beitrag dann irgendwann so hoch, dass man diesen nicht mehr bezahlen kann. Von der Höhe des Beitrages ist es so, dass ein 30-jähriger Mann, der zum Beispiel eine monatliche BUZ-Rente von 1.000 Euro erhalten möchte, einen Beitrag von ca. 90 Euro im Monat zahlen muss. Insgesamt kann man also festhalten, dass die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gerade für Unternehmer und Selbstständige eine nahezu unverzichtbare Versicherung ist.