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Krankenversicherung für Unternehmer / Firmeninhaber

Während Angestellte bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze auf jeden Fall in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Selbstständige und Unternehmer eine Wahlmöglichkeit. Sie können sich grundsätzlich entscheiden, ob sie sich in der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen möchten. Für welche Variante man sich auch entscheidet, ein Krankenversicherungsschutz an sich sollte natürlich auf jeden Fall bestehen, denn die finanziellen Risiken ohne Krankenversicherung sind viel zu groß, besonders natürlich für Selbstständige, die nahezu gar keine soziale Absicherung erhalten. Die meisten Selbstständigen wählen die private Krankenversicherung aus, da diese ein weitaus breiteres Leistungsspektrum bietet, als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Der weitere Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass diese verschiedene Tarife anbietet, die sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden und sehr individuell auf den jeweiligen Versicherten zugeschnitten sein können.

Grundversorgung für Unternehmer

Entscheidet sich der Unternehmer für die gesetzliche Krankenversicherung, muss er sich auf jeden Fall bewusst sein, dass diese in vielen Bereichen lediglich eine Grundversorgung übernehmen kann. Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Beitritt zu gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich nur dann sinnvoll, wenn der Versicherte noch Familienmitglieder hat, die kostenlos mitversichert werden können. Das ist wiederum bei der privaten Krankenversicherung nicht möglich, denn hier muss jede Person einzeln und kostenpflichtig versichert werden. Ansonsten bietet die gesetzliche Krankenversicherung gegenüber der privaten Krankenversicherung aber nur Nachteile, was sich zum Beispiel in folgenden Beispielen zeigt. Die Nachteile beginnen im Grunde schon, bevor man den Arzt überhaupt gesehen hat, nämlich bei der Terminvergabe. Während "Kassenpatienten" auf einen Termin beim Facharzt mitunter Wochen warten müssen, bekommen Privatversicherte erheblich schnellere Termine. Mann kann den Ärzten dafür nicht einmal unbedingt einen Vorwurf machen, da diese inzwischen auch wirtschaftlich denken müssen und nun mal für Privatpatienten deutlich mehr Geld für die Behandlung erhalten. Die Nachteile setzen sich demzufolge in der Behandlung leider oftmals fort, nämlich in der Form, dass Kassenpatienten nur sehr "oberflächlich" untersucht werden, während für Privatversicherte häufig neueste Diagnosetechnik eingesetzt wird.

Der Vorteil als Privatpatient macht sich effektiv im Geldbeutel bemerkbar

Der Vorteil als Privatpatient macht sich aber nicht nur in der Behandlung bemerkbar, sondern auch effektiv im Geldbeutel des Patienten. Während die private Krankenversicherungen viele Leistungen wie Behandlung beim Homöopathen, eine neue Brille, Zahnersatz und Medikamente noch voll erstattet, muss der Versicherte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hier zum Teil einen hohen Eigenanteil zahlen. Behandlungen durch den Heilpraktiker oder Homöopathen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht übernommen, Zahnersatz je nach Pflege des Bonusheftes zu maximal 65 Prozent, bei Brillen erhält der Patient einen "lächerlichen" Zuschuss von 10 Euro. Sehr deutlich wird der Vorteil der privaten Krankenversicherung auch im Bereich von stationären Behandlungen. Für den gesetzlich versicherten Patienten stellt sich die Situation im Krankenhaus oftmals so dar, dass er in Drei- bis Fünfbettzimmern untergebracht ist, kaum Informationen über seinen Gesundheitszustand erhält und es grundsätzlich immer schwieriger hat, einen Arzt oder eine Pflegekraft "zu erreichen". Um Privatversicherte wird sich deutlich intensiver gekümmert, sie werden zudem oftmals in Ein- oder Zweibettzimmmern untergebracht. Nicht zuletzt aufgrund dieser Tatsache macht nicht selten das Schlagwort der "Zwei-Klassen-Medizin" die Runde.

Das Krankentagegeld

Aufgrund der genannten und weiteren Vorteile der privaten Krankenversicherung, gibt es auch nur wenige Unternehmer und Selbstständige, die sich für die gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Eine zusätzliche Komponente ist für Unternehmer und Firmeninhaber aber auf jeden Fall unerlässlich bei der Auswahl der Krankenversicherung bzw. des geeigneten Tarifs, nämlich das Krankentagegeld. Während Angestellte zunächst einmal sechs Wochen im Krankheitsfall vom Arbeitgeber ihren vollen Lohn weiter gezahlt bekommen, und auch danach die Krankenversicherung noch bis zu insgesamt 72 Wochen eine Lohnfortzahlung übernimmt, ist das beim Selbstständigen nicht der Fall. Dieser hat sofort mit dem ersten Krankheitstag einen echten Verdienstausfall, der sonst von Niemandem übernommen wird. Daher ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung Pflicht für jeden Selbstständigen. Die Höhe des Krankengeldes ist relativ frei vereinbar, ebenfalls der Zeitpunkt, ab welchem Krankheitstag die Versicherung erstmalig eine Leistung erbringen soll.