Rechtsschutzversicherung für Unternehmen
Die Rechtsschutzversicherung kann nicht nur im privaten Bereich eine wichtige Versicherung sein, sondern besonders im gewerblichen Bereich kann es schnell zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Daher bieten nahezu alle Versicherungsgesellschaften auch die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer an, welche oftmals auch als Firmen-Rechtsschutzversicherung bezeichnet wird. Bei Abschluss der Versicherung sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass auch alle möglichen Rechtsschutzbereiche abgedeckt sind, da dieses nicht automatisch in allen Versicherungsverträgen der Fall ist. Zu den wichtigsten Rechtsarten gehören daher der Straf-Rechtsschutz, der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Steuer-Rechtsschutz, der Arbeits-Rechtsschutz für den Unternehmer in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber, der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, der Sozial-Rechtsschutz, der Schadenersatz-Rechtsschutz und ein Online-Rechts-Service.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung
Die Höhe des Beitrages zur Firmen-Rechtsschutzversicherung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten zum einen, und nach der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung zum anderen. Um darüber einen ungefähren Überblick zu erhalten, folgen nun ein paar Daten, wie hoch der Beitrag jeweils sein kann. Möchte der Unternehmer keine Selbstbeteiligung im Rahmen der Firmen-Rechtsschutzversicherung haben, so beträgt der Beitrag bei zwei Beschäftigten durchschnittlich 200 Euro im Jahr. Bei zehn Beschäftigten liegt der Beitrag schon bei jährlich ca. 821 Euro. Grob gerechnet kann man also sagen, dass der Jahresbeitrag zur Rechtsschutzversicherung je angestellter Person mehr um rund 90 Euro steigt. Daher lohnt es sich vielleicht, im Rahmen einer Selbstbeteiligung am Beitrag zu sparen. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro würde der Unternehmer bei zwei Beschäftigten jährlich ca. 130 Euro zahlen, bei zehn Beschäftigten wären es 585 Euro. Noch deutlicher wird die Differenz bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. Hier zahlt man für zwei Beschäftigte jährlich 115 Euro und für zehn Beschäftigte 499 Euro. Im Vergleich zum Tarif ohne Selbstbeteiligung ist das immerhin eine Ersparnis von fast 350 Euro.
Der Schutz gilt nur für den Tätigkeitsbereich, der im Versicherungsschein genannt ist
Grundsätzlich genießen der Firmeninhaber und alle Angestellten den Schutz der Rechtsschutzversicherung, allerdings nur für den Tätigkeitsbereich, der im Versicherungsschein auch genannt ist. Das bedeutet in der Praxis, wenn der Versicherte eine Baufirma hat und ein Rechtsstreit aufgrund einer Nebentätigkeit als Kioskbesitzer entsteht, welche aber nicht im Versicherungsschein genannt ist, besteht kein Rechtsschutz.
Welche Kosten die Versicherung im Schadensfall übernimmt, legt der Versicherte bei Abschluss des Vertrages anhand der Deckungssumme fest. Üblicherweise wird eine Mindestdeckungssumme von einer Millionen Euro je Schadenfalls vereinbart und eine Kaution vom mindestens 200.000 Euro. Beide Summen können im Bedarfsfall natürlich noch deutlich erhöht werden, da die Höhe einer sinnvollen Deckungssumme natürlich auch oftmals von der Höhe eines möglichen Streitwertes abhängig ist.
Da der Unternehmer als Privatperson natürlich auch noch Rechtsschutz benötigt, wird der Firmen-Rechtsschutz inzwischen häufig in einem Kombinationspaket mit dem privaten Rechtsschutz angeboten, sodass der Versicherte nicht zwei separate Verträge abschließen muss und somit einen "Rundum-Schutz" für alle Lebensbereiche in Anspruch nehmen kann.
Beispiel zur Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung für Unternehmer könnte zum Beispiel im folgenden Fall eintreten müssen. Ein Hersteller von Elementen für Wohnzimmer-Holzdecken produziert diese Bauteile und liefert sie über einen Zwischenhändler an bestimmte Kunden aus. Einer dieser Kunden erstattet nun Anzeige gegen den Hersteller, da sich eine Deckenplatte nach dem Montieren gelöst hat, einer Person auf den Kopf gefallen ist, und diese Person sich dadurch nicht unerheblich verletzt hat. Der Kläger behauptet, dass es sich um einen Materialfehler handelt und der Hersteller dieses zu verantworten hätte. Da der Hersteller eine Unternehmer-Rechtsschutzversicherung hat, wird diese zunächst einmal alle Gebühren erstatten, die mit den Anwaltskosten zusammenhängen, die der vom Hersteller beauftragte Anwalt im Laufe der Streitfalls in Rechnung stellen wird. Sollte es im weiteren Verlauf noch zu einem Gerichtsverfahren kommen, so werden auch diese Kosten übernommen, eine Zusage der Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz liegt dem Hersteller bereits vor. Sollte er verurteilt werden, würden sich die gesamten Anwalt- und Gerichtskosten auf ca. 4.500 Euro belaufen. Den zu zahlenden Schadenersatz deckt übrigens nicht die Rechtsschutzversicherung ab, dafür würde der Hersteller eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen.
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mit einmonatiger Kündigungsfrist seine alte Absicherung kündigen und
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sollte man sich vorher Gedanken machen, welchen Umfang die
Absicherung erhalten soll, damit man wirklich auch nur die Tarife
gegenüberstellt, die den eigenen Anforderungen entsprechen und man
somit nicht hinterher bei einer zwar billigen aber nicht
ausreichenden Versicherung landet. man sollte aber auf jeden Fall
Kfz-Versicherungen vergleichen, denn meistens gibt es die
Absicherung, die man benötigt, zu einem günstigeren Preis, so dass
sich der Vergleich fast immer lohnt.